Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB regeln die Beratungs- und Dienstleistungserbringung von Dr. Hüseyin Soysal (im Folgenden: „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen (im Folgenden: „Auftraggeber"). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
§ 1Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsleistungen im Bereich ERP, BPM, Produktionsoptimierung sowie für die Bereitstellung der vom Auftragnehmer betriebenen Online-Tools.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
- Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Einzelangebot beschriebenen Beratungs- und Dienstleistungen — z. B. ERP-Fitness-Check, Anbieter- und Vendor-Auswahl, Projektberatung, Implementierungsbegleitung, BPM-Workshops, Schulungen, Produktionsoptimierung, oder die Bereitstellung der Online-Tools.
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung in Textform (E-Mail genügt).
§ 3Leistungserbringung & Mitwirkungspflichten
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Beraters nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis.
- Der Auftragnehmer schuldet — sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart — eine sorgfältige Tätigkeit (Dienstvertrag, kein Werkvertrag), nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Insbesondere benennt er einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
- Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten und können zur Anpassung von Terminen und ggf. zur zusätzlichen Vergütung berechtigen.
- Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter (Unterauftragnehmer) bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
§ 4Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zum vereinbarten Tages- oder Stundensatz oder als Festpreis bei klar abgegrenzten Leistungspaketen.
- Reise- und Übernachtungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Bei längerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
§ 5Termine & Verzug
- Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
- Höhere Gewalt, Streiks, Lieferausfälle und sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern verbindliche Termine angemessen.
§ 6Vertraulichkeit
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter — und zwar zeitlich unbegrenzt für Geschäftsgeheimnisse, mindestens jedoch fünf Jahre für sonstige vertrauliche Informationen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung in seinen Referenzen zu benennen — sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht — wobei vertrauliche Inhalte hierbei nicht offengelegt werden.
§ 7Nutzungsrechte
- An den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine internen Geschäftszwecke.
- Methoden, Tools, Frameworks, Templates und vorgehensbezogenes Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese auch in anderen Projekten zu verwenden.
- Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 8Haftung
- Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist je Schadensfall der Höhe nach auf das Auftragsvolumen des betroffenen Einzelvertrages, höchstens aber auf 100.000 € pro Schadensfall begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9Online-Tools
- Die kostenfreien Online-Tools werden unentgeltlich und ohne Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Information und Selbstanalyse — eine ergänzende oder ersetzende fachliche Beratung wird ausdrücklich nicht geschuldet.
- Die in den Tools generierten Ergebnisse, Empfehlungen und Berichte sind unverbindlich. Sie ersetzen weder eine individuelle Beratung noch eine eigenverantwortliche Entscheidung des Nutzers.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Online-Tools, der Befolgung von darin enthaltenen Empfehlungen oder der Verwendung der erzeugten Ergebnisse entstehen.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die Tools jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
§ 10Kündigung
- Verträge über Beratungsleistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden erbrachten Leistungen vom Auftraggeber nach Aufwand zu vergüten.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 11Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Hinweis: Diese AGB-Vorlage wurde nicht anwaltlich geprüft und ist auf einen typischen Beratungs-Geschäftsfall zugeschnitten. Vor dem Live-Gang sollte sie durch einen Fachanwalt für Wirtschaftsrecht oder IT-Recht überprüft und ggf. an Ihre konkreten Leistungspakete (z. B. Werkverträge bei Tool-Entwicklung, Lizenzbedingungen) angepasst werden. Insbesondere die Haftungsklauseln (§ 8) und der Gerichtsstand (§ 11) sollten individuell geprüft werden.