Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verlangt von immer mehr Unternehmen einen geprüften Nachhaltigkeits-Bericht — gestaffelt nach Größe, Umsatz und Bilanzsumme. Stufe 1: prüfen, ob Sie betroffen sind und ab welchem Geschäftsjahr. Stufe 2: Reifegrad in den drei ESG-Dimensionen ermitteln. Ergebnis: Berichts-Stichtag mit ausreichend Vorlauf für Daten-Erfassung, Roadmap für die schwächsten Bereiche.
Erfassen Sie die drei Schwellenwerte. Zwei der drei müssen am Bilanzstichtag und am vorangegangenen Bilanzstichtag überschritten sein.
Bewerten Sie pro Dimension (Environment, Social, Governance) jeweils 6 Kern-Themen. Skala: Nicht erfasst – Ansätze – Etabliert – Geprüft & berichtet.
CSRD-Schwellenwerte gestaffelt: ab Geschäftsjahr 2024 für sehr große (NFRD-pflichtige seit 2017) Unternehmen, ab 2025 für große Unternehmen (>250 MA, >50 Mio € Umsatz, >25 Mio € Bilanzsumme), ab 2026 für kapitalmarkt-orientierte KMU (mit Opt-Out bis 2028 möglich). Berichtsstandard: European Sustainability Reporting Standards (ESRS), themen-spezifische Standards E1-E5, S1-S4, G1. Externe Prüfung verpflichtend ab dem ersten Berichts-Jahr. Quelle: Richtlinie (EU) 2022/2464.