H|S · E-Rechnung-Bereitschafts-Check Wachstumschancengesetz · Empfang seit 2025 · Versand ab 2027/2028
ERP & Systeme · Compliance

Drei Stichtage,
ein einziger Vorbereitungspfad.

Seit 01.01.2025 muss jedes deutsche B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — selbst Kleinunternehmer und Vermieter. Versand wird ab 01.01.2027 (Umsatz > 800 T€) bzw. 01.01.2028 (alle) Pflicht. Dieser Check zeigt in 10 Minuten, wo Sie heute stehen und was bis wann zu tun ist.

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Stand 2026. Grundlage: § 14 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes vom 27.03.2024, BMF-Schreiben vom 15.10.2024 und Folge-Anwendungserlass 10/2025. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen ≤ 250 € (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV), B2C, steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8–29 UStG. Kleinunternehmer müssen empfangen, aber nicht versenden. EDI bleibt zulässig, wenn Meldedatensatz extrahierbar. Bei B2G zusätzlich Leitweg-ID notwendig. Dieser Check ersetzt keine steuerliche Beratung.